Was war geplant?
Der Gesetzentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz (StFEG) der Ampel-Koalition sah vor, zum 1. Januar 2030 die Steuerklassen III und V abzuschaffen und alle Ehepaare in das Faktorverfahren der Klasse IV/IV zu überführen. Begründung: fairere Lohnsteuerverteilung, weniger „Klasse-5-Schock“ für den Geringverdiener-Partner und stimmigere Bemessung von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und ALG I.
Warum die Reform gestrichen wurde
- Technische Komplexität: Lohnabrechnungs-Programme, ELSTER, Steuersoftware und über 40 Lohnersatzleistungs-Bemessungen hätten umgestellt werden müssen.
- Politischer Widerstand: Befürchtungen, dass viele Familien kurzfristig weniger monatliches Netto haben würden — selbst wenn die Jahressteuer identisch bliebe.
- Vermittelbarkeit: Wähler hätten die Umstellung als „Steuererhöhung“ wahrgenommen, obwohl es nur eine Verschiebung der monatlichen Liquidität gewesen wäre.
Aktuelle Position der Bundesregierung
Die seit Frühjahr 2026 amtierende CDU/CSU-SPD-Koalition hat die Reform aus dem Koalitionsvertrag herausgehalten. Es ist keine konkrete Initiative geplant. Die SPD signalisiert, das Thema bei nächster Gelegenheit erneut aufzugreifen — die FDP forciert die Abschaffung weiter.
Was kannst du jetzt schon tun, wenn du den Klasse-5-Effekt vermeiden willst?
Die einfachste Lösung: 4/4 mit Faktor. Das Faktorverfahren nach §39f EStG ist seit langem freiwillig wählbar — der Splittingvorteil wird monatlich verteilt, beide Partner bleiben in Klasse 4 und es gibt keine extremen Klasse-5-Abzüge. Nachteil: Pflichtveranlagung und alle 2 Jahre neuer Antrag.
Konkurrenz-Check April 2026
Viele andere Steuerklassen-Rechner und Ratgeber-Texte schreiben weiter „wird 2030 abgeschafft“. Das ist nicht mehr aktuell. Du kannst dich also für 2026, 2027 und sehr wahrscheinlich auch 2028 und darüber hinaus auf den Status quo verlassen.