Steuerklassen-Reform 2026 — aktueller Status

Die Reform, die zum 01.01.2030 die Klassen III und V abschaffen sollte, ist im Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 gestrichen worden. Stand April 2026: alles bleibt — und du kannst weiterhin frei zwischen 3/5, 4/4 und 4/4 mit Faktor wählen.

Geplant

01.01.2030

Abschaffung III/V → Faktorverfahren

Status

Gescheitert

Streichung im StFEG 2024

Aktuelle Koalition

CDU/CSU+SPD

Will Reform nicht umsetzen

Was war geplant?

Der Gesetzentwurf zum Steuerfortentwicklungsgesetz (StFEG) der Ampel-Koalition sah vor, zum 1. Januar 2030 die Steuerklassen III und V abzuschaffen und alle Ehepaare in das Faktorverfahren der Klasse IV/IV zu überführen. Begründung: fairere Lohnsteuerverteilung, weniger „Klasse-5-Schock“ für den Geringverdiener-Partner und stimmigere Bemessung von Lohnersatzleistungen wie Elterngeld und ALG I.

Warum die Reform gestrichen wurde

  • Technische Komplexität: Lohnabrechnungs-Programme, ELSTER, Steuersoftware und über 40 Lohnersatzleistungs-Bemessungen hätten umgestellt werden müssen.
  • Politischer Widerstand: Befürchtungen, dass viele Familien kurzfristig weniger monatliches Netto haben würden — selbst wenn die Jahressteuer identisch bliebe.
  • Vermittelbarkeit: Wähler hätten die Umstellung als „Steuererhöhung“ wahrgenommen, obwohl es nur eine Verschiebung der monatlichen Liquidität gewesen wäre.

Aktuelle Position der Bundesregierung

Die seit Frühjahr 2026 amtierende CDU/CSU-SPD-Koalition hat die Reform aus dem Koalitionsvertrag herausgehalten. Es ist keine konkrete Initiative geplant. Die SPD signalisiert, das Thema bei nächster Gelegenheit erneut aufzugreifen — die FDP forciert die Abschaffung weiter.

Was kannst du jetzt schon tun, wenn du den Klasse-5-Effekt vermeiden willst?

Die einfachste Lösung: 4/4 mit Faktor. Das Faktorverfahren nach §39f EStG ist seit langem freiwillig wählbar — der Splittingvorteil wird monatlich verteilt, beide Partner bleiben in Klasse 4 und es gibt keine extremen Klasse-5-Abzüge. Nachteil: Pflichtveranlagung und alle 2 Jahre neuer Antrag.

Konkurrenz-Check April 2026

Viele andere Steuerklassen-Rechner und Ratgeber-Texte schreiben weiter „wird 2030 abgeschafft“. Das ist nicht mehr aktuell. Du kannst dich also für 2026, 2027 und sehr wahrscheinlich auch 2028 und darüber hinaus auf den Status quo verlassen.

Häufige Fragen

Warum ist die Reform gescheitert?

Die Faktorverfahren-Überführung wurde aus dem Steuerfortentwicklungsgesetz 2024 gestrichen — primär wegen erheblicher Komplexität (Anpassung in über 40 Programmen, Lohnabrechnungs-Software, Lohnersatzleistungs-Bemessung) und politischen Bedenken zur Liquiditätswirkung bei Geringverdiener-Partnern.

Kommt die Reform doch noch?

Möglich, aber nicht beschlossen. Die SPD will sie reaktivieren, FDP forciert die Abschaffung. CDU/CSU und Teile der SPD sind aber zurückhaltend. Frühestens nächste Legislatur — also nicht vor 2029/2030 erneut auf der Agenda.

Was bedeutet das für meine Steuerklassen-Wahl?

Du kannst weiter 3/5 nutzen, ohne Sorge vor einer plötzlichen Umstellung. Wer den Klasse-5-Effekt vermeiden möchte, wählt freiwillig 4/4 mit Faktor — das ist seit langem möglich.

Kann ich noch wechseln?

Ja. Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr möglich. Antragsfrist für das laufende Jahr ist der 30. November.

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