Wie lange dauert der Steuerklassenwechsel über ELSTER?
Die neue Steuerklasse gilt ab dem 1. des Monats, der auf deinen Antrag folgt — egal, wie lange das Finanzamt für die Bearbeitung braucht (§ 39 Abs. 6 EStG). Die Bearbeitung selbst dauert üblicherweise 2–4 Wochen; eine gesetzliche Bearbeitungsfrist gibt es nicht.
- Beispiel: Antrag am 10. Oktober über ELSTER abgeschickt → die neue Steuerklasse gilt ab 1. November.
- Arbeitgeber: Das Finanzamt hinterlegt die neue Klasse in den ELStAM. Der Arbeitgeber erhält sie über die monatliche Änderungsliste, die bis zum 5. Werktag des Folgemonats zum Abruf bereitsteht. Kommt die Änderung erst nach einer Lohnabrechnung an, darf er die Lohnsteuer nachträglich korrigieren (§ 41c EStG).
- Frist: Für das laufende Jahr muss der Antrag spätestens am 30. November gestellt sein.
Vorbereitung
- ELSTER-Konto: beide Partner sollten ein eigenes ELSTER-Konto haben (Registrierung via elster.de, Aktivierungscode kommt per Post — Vorlauf ca. 1 Woche).
- Steueridentifikationsnummer beider Partner.
- Voraussichtliche Brutto-Jahresgehälter beider Partner (für Faktor-Antrag notwendig).
Schritt-für-Schritt
- ELSTER-Login → „Alle Formulare“ → Suche nach „Steuerklassenwechsel“ oder „Lohnsteuer-Ermäßigung“.
- Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung und zu den Lohnsteuerabzugsmerkmalen“ wählen und die „Anlage Steuerklassenwechsel“ hinzufügen (ersetzt den früheren „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“).
- Persönliche Daten beider Partner ausfüllen (werden teils automatisch vorgeschlagen).
- Gewünschte Kombination wählen: 3/5, 5/3, 4/4 oder 4/4 mit Faktor.
- Bei Faktor: voraussichtliche Brutto-Jahresgehälter beider Partner eintragen — das Finanzamt berechnet den Faktor (Y/X) automatisch.
- Unterschriften: Laut ELSTER-Anleitung ist der Hauptvordruck bei Abgabe auf Papier in der Regel von beiden Partnern zu unterschreiben. Ausnahme: Wechselt ein Partner von Steuerklasse III oder V in die IV, reicht die Unterschrift dieses Partners.
- Antrag absenden — Eingangsbestätigung wird per Mail zugestellt.
Nach Beantragung
Das Finanzamt bearbeitet den Antrag üblicherweise innerhalb von 2–4 Wochen. Der Wechsel wird in der elektronischen Lohnsteuerkarte (ELStAM) hinterlegt. Beim nächsten Lohnabrechnungszyklus übernimmt der Arbeitgeber die neue Steuerklasse automatisch — eine separate Mitteilung an den Arbeitgeber ist nicht nötig.
Alternative: Papier-Antrag beim Finanzamt
Wer ELSTER nicht nutzen will: Formular auf formulare-bfinv.de herunterladen, ausdrucken, beide Partner unterschreiben, beim Wohnsitz-Finanzamt einreichen (per Post oder persönlich). Bearbeitungszeit ähnlich (2–4 Wochen).
Fristen merken
- 30. November ist die letzte Frist für einen Wechsel im laufenden Jahr. Anträge danach gelten erst ab dem 1. Januar des Folgejahres.
- Faktor-Antrag muss alle 2 Jahre erneuert werden — sonst läuft er automatisch aus.
- Bei Lebensereignissen (Geburt, Trennung, Elternzeit): rechtzeitig planen — siehe entsprechende Ratgeber-Seiten.