Steuerklasse 3/5 vs. 4/4 vs. 4/4 mit Faktor

Die häufigste Frage von Ehepaaren in Deutschland: welche Kombination spart am meisten Steuern? Die ehrliche Antwort vorweg: keine — alle drei führen zur gleichen Jahressteuer. Was sich unterscheidet, ist die monatliche Liquidität.

Faustregel 60/40

3/5

Hauptverdiener mit ≥60 % Einkommensanteil

Faktor 4/4

Y / X

§39f EStG · alle 2 Jahre neu beantragen

Jahressteuer

Identisch

Splittingtarif §32a Abs. 5 EStG

Die drei Optionen im Schnell-Überblick

Steuerklasse 4 / 4 (Standard nach Heirat)

Beide Partner werden steuerlich behandelt wie in Klasse 1 — jeder nutzt seinen eigenen Grundfreibetrag. Bei ähnlichen Einkommen (50/50 bis 55/45) ist das die einfachste und faire Wahl. Splittingvorteil entsteht über die Steuererklärung als Erstattung. Keine Pflichtveranlagung.

Steuerklasse 3 / 5 (klassisch)

Hauptverdiener in Klasse 3 mit doppeltem Grundfreibetrag — sehr geringer Lohnsteuerabzug. Geringverdiener in Klasse 5 ohne Grundfreibetrag — sehr hohe Lohnsteuer-Quote. Funktioniert, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 % des Familieneinkommens trägt. Pflichtveranlagung, häufig Nachzahlung.

Steuerklasse 4 / 4 mit Faktor (§39f EStG)

Die elegante Lösung: beide bleiben in Klasse 4, der Faktor (Y geteilt durch X, immer kleiner 1) reduziert die monatliche Lohnsteuer beider Partner um exakt den Splittingvorteil — verteilt nach Einkommensanteil. Kein „Klasse-5-Schock“, keine größere Nachzahlung. Pflichtveranlagung, alle 2 Jahre neuer Antrag.

Der häufigste Denkfehler

Viele Ehepaare glauben, dass „3/5 Steuern spart“. Falsch. Die Jahressteuer wird vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und dem Splittingtarif bestimmt — die Steuerklasse ändert daran nichts. Sie verschiebt nur, wann und wer die Steuer zahlt: monatlich gleichmäßig (4/4 mit Faktor) oder ungleich verteilt (3/5).

Konkrete Empfehlungs-Logik

  • Einkommensverhältnis ≥60/40: 3/5 (für maximalen Cashflow beim Hauptverdiener) oder 4/4 mit Faktor (für faire Verteilung).
  • Einkommensverhältnis 55/45 bis 60/40: Faktor ist meistens die ausgewogenste Wahl.
  • Einkommensverhältnis nahe 50/50: 4/4 ohne Faktor ist okay — kleine Erstattung am Jahresende, keine Pflichtveranlagung.
  • Lohnersatzleistungen geplant (Elterngeld, ALG I): Sonderlogik — rechtzeitig in günstige Klasse wechseln (mind. 7 Monate vor Bemessungszeitraum).

Den vollständigen Vergleich mit euren konkreten Zahlen findet ihr auf der Hauptseite des Rechners — dort wird die komplette Vergleichs-Matrix live berechnet.

Häufige Fragen

Wann ist 3/5 wirklich besser?

Wenn das Einkommensverhältnis 60/40 oder ungleicher ist UND ihr den höheren Cashflow für laufende Ausgaben braucht. Wer das nicht braucht, kann genauso gut 4/4 wählen und auf die Steuererklärung warten — die Erstattung ist dann aber kein Geschenk, sondern war euer Geld die ganze Zeit.

Lohnt sich 4/4 mit Faktor immer?

Bei großen Einkommensunterschieden: ja. Der Splittingvorteil wird monatlich verteilt, der Klasse-5-Effekt entfällt, Nachzahlung am Jahresende ist minimal. Nachteil: Pflichtveranlagung und alle 2 Jahre neuer Antrag.

Bei welchem Verhältnis ist 4/4 ohne Faktor okay?

Bei 50/50 bis 55/45. Der Splittingvorteil ist hier minimal — die 4/4-Kombination ist einfach, ohne Pflichtveranlagung, und die Erstattung am Jahresende fällt klein aus.

Was passiert bei 5/3 (Partner 2 als Hauptverdiener)?

Spiegelbildlich zu 3/5: Partner 2 hat hohes Netto, Partner 1 in Klasse 5 hohe Abzüge. Sinnvoll, wenn Partner 2 den größeren Einkommensanteil hat (≥60 %).

Müssen wir uns einmal entscheiden?

Nein. Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr möglich. Wenn sich euer Einkommensverhältnis ändert (Beförderung, Teilzeit, Elternzeit), könnt ihr neu wechseln.

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