Die drei Optionen im Schnell-Überblick
Steuerklasse 4 / 4 (Standard nach Heirat)
Beide Partner werden steuerlich behandelt wie in Klasse 1 — jeder nutzt seinen eigenen Grundfreibetrag. Bei ähnlichen Einkommen (50/50 bis 55/45) ist das die einfachste und faire Wahl. Splittingvorteil entsteht über die Steuererklärung als Erstattung. Keine Pflichtveranlagung.
Steuerklasse 3 / 5 (klassisch)
Hauptverdiener in Klasse 3 mit doppeltem Grundfreibetrag — sehr geringer Lohnsteuerabzug. Geringverdiener in Klasse 5 ohne Grundfreibetrag — sehr hohe Lohnsteuer-Quote. Funktioniert, wenn der Hauptverdiener mindestens 60 % des Familieneinkommens trägt. Pflichtveranlagung, häufig Nachzahlung.
Steuerklasse 4 / 4 mit Faktor (§39f EStG)
Die elegante Lösung: beide bleiben in Klasse 4, der Faktor (Y geteilt durch X, immer kleiner 1) reduziert die monatliche Lohnsteuer beider Partner um exakt den Splittingvorteil — verteilt nach Einkommensanteil. Kein „Klasse-5-Schock“, keine größere Nachzahlung. Pflichtveranlagung, alle 2 Jahre neuer Antrag.
Der häufigste Denkfehler
Viele Ehepaare glauben, dass „3/5 Steuern spart“. Falsch. Die Jahressteuer wird vom gemeinsamen zu versteuernden Einkommen und dem Splittingtarif bestimmt — die Steuerklasse ändert daran nichts. Sie verschiebt nur, wann und wer die Steuer zahlt: monatlich gleichmäßig (4/4 mit Faktor) oder ungleich verteilt (3/5).
Konkrete Empfehlungs-Logik
- Einkommensverhältnis ≥60/40: 3/5 (für maximalen Cashflow beim Hauptverdiener) oder 4/4 mit Faktor (für faire Verteilung).
- Einkommensverhältnis 55/45 bis 60/40: Faktor ist meistens die ausgewogenste Wahl.
- Einkommensverhältnis nahe 50/50: 4/4 ohne Faktor ist okay — kleine Erstattung am Jahresende, keine Pflichtveranlagung.
- Lohnersatzleistungen geplant (Elterngeld, ALG I): Sonderlogik — rechtzeitig in günstige Klasse wechseln (mind. 7 Monate vor Bemessungszeitraum).
Den vollständigen Vergleich mit euren konkreten Zahlen findet ihr auf der Hauptseite des Rechners — dort wird die komplette Vergleichs-Matrix live berechnet.