Was macht der Faktor genau?
Der Faktor ist eine Multiplikation, die die Lohnsteuer beider Partner in Klasse 4 um exakt den Splittingvorteil reduziert — und zwar verteilt nach Einkommensanteil. Das Ergebnis: die Summe der monatlichen Lohnsteuer entspricht über zwölf Monate fast genau der tatsächlichen Jahressteuer nach Splittingtarif.
Konkretes Rechenbeispiel
Ehepaar mit 70.000 € (Partner 1) und 30.000 € (Partner 2) Brutto-Jahresgehalt:
- Lohnsteuer Klasse 4 Partner 1 (vereinfacht): ca. 14.500 €
- Lohnsteuer Klasse 4 Partner 2 (vereinfacht): ca. 3.500 €
- Summe X (LSt 4/4): ca. 18.000 €
- Y (Splittingsteuer auf 100.000 € gemeinsam): ca. 16.300 €
- Faktor = 16.300 / 18.000 ≈ 0,906
Beide Partner zahlen also nur 90,6 % ihrer Lohnsteuer Klasse 4 — der Splittingvorteil wirkt ab dem ersten Monatsabschluss. Keine Nachzahlung im Folgejahr, keine extreme Klasse-5-Quote beim Geringverdiener.
Vorteile des Faktorverfahrens
- Faire Verteilung: jeder Partner zahlt anteilig nach Einkommen — keine „Strafsteuer“ für den Geringverdiener.
- Liquidität sofort: Splittingvorteil monatlich, kein 12-monatiges „Vorstrecken“ ans Finanzamt.
- Keine Überraschungen: die Steuererklärung führt meist nur zu minimalen Korrekturen.
- Beide nutzen Grundfreibetrag: wie bei 4/4 ohne Faktor.
Nachteile
- Pflichtveranlagung: Steuererklärung wird obligatorisch.
- Antrag alle 2 Jahre: der Faktor läuft nach 2 Jahren ab und muss neu beantragt werden.
- Etwas mehr Aufwand bei Lohnabrechnung: der Arbeitgeber muss den Faktor eintragen lassen.
Wann nicht?
Wenn dein Einkommensverhältnis nahe 50/50 ist UND ihr keine Lust auf eine Pflichtveranlagung habt: 4/4 ohne Faktor reicht — die Erstattung am Jahresende ist klein, aber freiwillig.