Steuerklasse nach der Heirat — wechseln oder belassen?

Mit der Heirat werdet ihr automatisch beide in Klasse 4 eingestuft. Ob ihr dabei bleiben solltet oder zu 3/5 bzw. 4/4 mit Faktor wechselt, hängt von eurem Einkommensverhältnis ab. Hier die Faustregeln und der praktische Antragsweg.

Standard nach Heirat

4 / 4

Automatisch — kein Antrag nötig

Faustregel 60/40

3 / 5

Bei großen Einkommensunterschieden

Wechsel-Frequenz

Mehrfach/Jahr

Seit 2020 erlaubt

Was passiert automatisch?

Nach Eheschließung meldet das Standesamt die Heirat ans Finanzamt. Beide Partner erhalten automatisch die Steuerklasse 4. Eure Lohnabrechnung wird beim nächsten Stichtag entsprechend umgestellt — euer Arbeitgeber wird über ELSTER informiert.

Faustregeln zur Wahl

  • Einkommensverhältnis 50/50 bis 55/45: 4/4 belassen. Splittingvorteil klein, einfach, keine Pflichtveranlagung.
  • Einkommensverhältnis 55/45 bis 60/40: 4/4 mit Faktor. Splittingvorteil monatlich, faire Verteilung.
  • Einkommensverhältnis ≥60/40: 3/5 für maximale monatliche Liquidität (Klasse-5-Effekt akzeptieren) oder 4/4 mit Faktor.
  • Einkommensverhältnis ≥80/20 oder Single-Income: klar 3/5 — der Splittingvorteil wirkt sehr stark.

Praktische Antrags-Schritte

  1. Heiratsurkunde und Lohnsteuerbescheinigungen beider Partner bereithalten.
  2. ELSTER-Login (oder Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beim Wohnsitz-Finanzamt einreichen).
  3. Gewünschte Kombination wählen: 3/5, 5/3 oder 4/4 mit Faktor (Faktor wird vom Finanzamt automatisch berechnet).
  4. Bearbeitung 2–4 Wochen. Wechsel wirkt ab Folgemonat nach Bearbeitung.

Häufiger Irrtum

„Nach Heirat lohnt sich immer 3/5.“ — Falsch. Bei nahezu gleichen Einkommen ist 4/4 (mit oder ohne Faktor) klar besser, weil der Klasse-5-Effekt entfällt und die Pflichtveranlagung optional bleibt. Erst ab spürbaren Einkommensunterschieden lohnt sich die Umstellung.

Häufige Fragen

Müssen wir nach der Heirat aktiv etwas tun?

Nein. Das Finanzamt wird durch die Standesamt-Meldung automatisch informiert und stellt euch beide auf Klasse 4. Ein Wechsel zu 3/5 oder 4/4 mit Faktor erfolgt nur auf Antrag.

Wann lohnt der Wechsel zu 3/5?

Wenn der Hauptverdiener mind. 60 % des Familieneinkommens trägt UND ihr mehr Cashflow im Lauf des Jahres haben wollt (statt Erstattung am Jahresende). Beachte: Klasse-5-Partner hat hohe Abzüge, Pflichtveranlagung gilt.

Was spricht für 4/4 mit Faktor statt 3/5?

Faktor verteilt den Splittingvorteil fair — Klasse-5-Effekt entfällt. Empfehlenswert bei Einkommensunterschieden 60/40 bis 80/20. Pflichtveranlagung wie bei 3/5, aber keine extreme Abzugsquote bei einem Partner.

Wie wechseln wir?

Über ELSTER (Antrag auf Steuerklassenwechsel) oder per Formular beim Finanzamt. Bearbeitungszeit 2–4 Wochen. Der Wechsel wirkt ab dem Folgemonat nach Bearbeitung.

Können wir bei Veränderung wieder wechseln?

Ja. Seit 2020 sind mehrere Wechsel pro Jahr erlaubt. Wenn sich euer Einkommensverhältnis ändert (Beförderung, Teilzeit, Elternzeit), könnt ihr sofort neu wechseln.

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