Was passiert automatisch?
Nach Eheschließung meldet das Standesamt die Heirat ans Finanzamt. Beide Partner erhalten automatisch die Steuerklasse 4. Eure Lohnabrechnung wird beim nächsten Stichtag entsprechend umgestellt — euer Arbeitgeber wird über ELSTER informiert.
Faustregeln zur Wahl
- Einkommensverhältnis 50/50 bis 55/45: 4/4 belassen. Splittingvorteil klein, einfach, keine Pflichtveranlagung.
- Einkommensverhältnis 55/45 bis 60/40: 4/4 mit Faktor. Splittingvorteil monatlich, faire Verteilung.
- Einkommensverhältnis ≥60/40: 3/5 für maximale monatliche Liquidität (Klasse-5-Effekt akzeptieren) oder 4/4 mit Faktor.
- Einkommensverhältnis ≥80/20 oder Single-Income: klar 3/5 — der Splittingvorteil wirkt sehr stark.
Praktische Antrags-Schritte
- Heiratsurkunde und Lohnsteuerbescheinigungen beider Partner bereithalten.
- ELSTER-Login (oder Formular „Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten/Lebenspartnern“ beim Wohnsitz-Finanzamt einreichen).
- Gewünschte Kombination wählen: 3/5, 5/3 oder 4/4 mit Faktor (Faktor wird vom Finanzamt automatisch berechnet).
- Bearbeitung 2–4 Wochen. Wechsel wirkt ab Folgemonat nach Bearbeitung.
Häufiger Irrtum
„Nach Heirat lohnt sich immer 3/5.“ — Falsch. Bei nahezu gleichen Einkommen ist 4/4 (mit oder ohne Faktor) klar besser, weil der Klasse-5-Effekt entfällt und die Pflichtveranlagung optional bleibt. Erst ab spürbaren Einkommensunterschieden lohnt sich die Umstellung.