So funktioniert das Splittingverfahren
Beim Ehegattensplitting legt das Finanzamt das zu versteuernde Einkommen beider Partner zusammen, halbiert es, berechnet auf diese Hälfte die Steuer nach dem Grundtarif und verdoppelt das Ergebnis. So steht es in § 32a Abs. 5 EStG. Weil der Tarif progressiv ist, fällt die Steuer auf zwei halbe Einkommen niedriger aus als auf ein ganzes. Daraus entsteht der Splittingvorteil.
Beispiel aus der Tabelle: Bei 60.000 € zvE zahlt ein Single 14.233 € Einkommensteuer. Ein Ehepaar mit demselben gemeinsamen zvE zahlt im Splittingtarif 8.434 €, also 2 × die Steuer auf 30.000 €.
Splittingtabelle 2026: Grundtarif und Splittingtarif im Vergleich
Spalte „Splittingvorteil“: So viel weniger zahlt ein Paar mit Splittingtarif gegenüber zwei Einzelveranlagungen, wenn das gesamte zvE bei einem Partner liegt und der andere nichts verdient (Verteilung 100/0). Das ist der größtmögliche Vorteil bei diesem zvE.
| zvE | GrundtarifSingle | SplittingtarifPaar, gemeinsames zvE | Splittingvorteilbei 100/0 |
|---|---|---|---|
| 20.000 € | 1.570 € | 0 € | 1.570 € |
| 25.000 € | 2.850 € | 42 € | 2.808 € |
| 30.000 € | 4.217 € | 870 € | 3.347 € |
| 35.000 € | 5.670 € | 1.928 € | 3.742 € |
| 40.000 € | 7.209 € | 3.140 € | 4.069 € |
| 45.000 € | 8.835 € | 4.398 € | 4.437 € |
| 50.000 € | 10.548 € | 5.700 € | 4.848 € |
| 55.000 € | 12.347 € | 7.046 € | 5.301 € |
| 60.000 € | 14.233 € | 8.434 € | 5.799 € |
| 65.000 € | 16.205 € | 9.864 € | 6.341 € |
| 70.000 € | 18.264 € | 11.340 € | 6.924 € |
| 80.000 € | 22.464 € | 14.418 € | 8.046 € |
| 90.000 € | 26.664 € | 17.670 € | 8.994 € |
| 100.000 € | 30.864 € | 21.096 € | 9.768 € |
| 110.000 € | 35.064 € | 24.694 € | 10.370 € |
| 120.000 € | 39.264 € | 28.466 € | 10.798 € |
| 130.000 € | 43.464 € | 32.410 € | 11.054 € |
| 140.000 € | 47.664 € | 36.528 € | 11.136 € |
| 150.000 € | 51.864 € | 40.728 € | 11.136 € |
| 160.000 € | 56.064 € | 44.928 € | 11.136 € |
| 180.000 € | 64.464 € | 53.328 € | 11.136 € |
| 200.000 € | 72.864 € | 61.728 € | 11.136 € |
Tarifliche Einkommensteuer 2026 nach § 32a EStG, ohne Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer. Keine Steuerberatung, die Werte sind Näherungen. Maßgeblich ist der BMF-Steuerrechner.
Was die Zahlen zeigen
- Doppelter Grundfreibetrag: Bis 24.696 € gemeinsames zvE fällt im Splittingtarif keine Einkommensteuer an, weil jede Hälfte den Grundfreibetrag von 12.348 € nicht übersteigt.
- Vorteil steigt mit dem Einkommen: Je höher das zvE, desto stärker greift die Progression und desto mehr bringt das Halbieren.
- Plateau im 42-%-Bereich: Zwischen etwa 139.758 € und 277.825 € zvE liegen sowohl das ganze als auch das halbe Einkommen im Spitzensteuersatz von 42 %. Der Vorteil bleibt dort konstant bei rund 11.136 €.
Splittingvorteil bei ungleicher Verteilung
Die Tabelle zeigt den Maximalfall. Verdient ihr beide, ist der Vorteil kleiner. Beispiel mit 100.000 € gemeinsamem zvE, verteilt 70.000 € zu 30.000 €:
- Zwei Einzelveranlagungen: 18.264 € + 4.217 € = 22.481 €
- Splittingtarif auf 100.000 €: 21.096 €
- Splittingvorteil: 1.385 € (bei 100/0 wären es 9.768 €)
Bei exakt gleichem zvE beider Partner ist der Splittingvorteil null. Wie hoch er bei euch ausfällt, hängt also vor allem davon ab, wie ungleich eure Einkommen verteilt sind.
Splittingtarif und Steuerklassen: Warum die Jahressteuer gleich bleibt
Der Splittingtarif ist der Grund, warum es für die Jahressteuer egal ist, ob ihr 3/5, 4/4 oder 4/4 mit Faktor wählt. Bei der Zusammenveranlagung (§ 26 EStG) setzt das Finanzamt eure gemeinsame Steuer nach der Splittingtabelle fest. Die Lohnsteuer, die während des Jahres abgezogen wurde, ist nur eine Vorauszahlung darauf.
- 3/5: In Klasse 3 wird die Lohnsteuer schon monatlich nach dem Splittingtarif berechnet (§ 39b Abs. 2 EStG), Klasse 5 gleicht das mit höheren Abzügen nur ungefähr aus. Mehr Netto beim Hauptverdiener, aber keine niedrigere Jahressteuer.
- 4/4: Beide zahlen monatlich wie Singles. Den Splittingvorteil bekommt ihr erst über die Steuererklärung zurück.
- 4/4 mit Faktor: Der Faktor verteilt den Splittingvorteil schon monatlich anteilig auf beide.
Bei 3/5 und bei 4/4 mit Faktor seid ihr zur Abgabe der Steuererklärung verpflichtet (§ 46 Abs. 2 Nr. 3a EStG). Welche Kombination euch monatlich mehr Netto bringt, zeigt der Steuerklassen-Rechner. Den direkten Vergleich findet ihr unter 3/5 vs. 4/4, die Faktor-Formel unter Steuerklasse 4 mit Faktor erklärt.