Schritt 1: Kindergeld beantragen
Antrag bei der Familienkasse — entweder online über das Familienportal oder per Formular. Für 2026 beträgt das Kindergeld 259 €/Monat pro Kind. Auszahlung erfolgt rückwirkend ab Geburtsmonat, sobald der Antrag bewilligt ist.
Schritt 2: Kinderfreibetrag eintragen lassen
Auf der Lohnsteuerkarte wird ein Zähler für Kinder eingetragen — typischerweise 0,5 oder 1 je nach Aufteilung zwischen den Eltern. Das senkt die monatliche Lohnsteuer leicht. Antrag über ELSTER.
Schritt 3: Steuerklassen prüfen
Wenn niemand in Elternzeit geht: nichts ändern. Wenn ein Partner in Elternzeit geht: rechtzeitig wechseln (mind. 7 Monate vorher) — siehe Elternzeit optimieren.
Günstigerprüfung am Jahresende
Das Finanzamt prüft im Rahmen der Steuererklärung automatisch, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist. Bei mittleren bis hohen Einkommen ist meist der Freibetrag besser; bei niedrigeren Einkommen das Kindergeld. Du musst dich nicht selbst entscheiden.
Häufiger Irrtum
„Nach der Geburt müssen wir die Steuerklasse wechseln.“ — Falsch. Wechselt nur, wenn ihr gezielt eine Strategie verfolgt: Liquiditätsverschiebung (3/5), Faktor-Optimierung oder Elterngeld-Erhöhung.
Häufige Fragen
▸Wechselt die Steuerklasse automatisch?
Nein. Die Steuerklasse bleibt unverändert — das Finanzamt wird durch die Geburtsmeldung des Standesamts nicht zum Wechsel veranlasst. Was sich ändert: Anspruch auf Kindergeld und ggf. Kinderfreibetrag.
▸Was muss ich nach der Geburt erledigen?
1. Kindergeld bei der Familienkasse beantragen (259 €/Monat 2026). 2. Kinderfreibetrag ggf. auf der Lohnsteuerkarte eintragen lassen (für die monatliche Lohnsteuerberechnung). 3. Bei geplanter Elternzeit: Wechsel der Steuerklassen rechtzeitig prüfen.
▸Wie hoch ist der Kinderfreibetrag 2026?
9.756 € pro Kind und Jahr — wird zwischen den Eltern hälftig aufgeteilt. Das Finanzamt prüft am Jahresende automatisch im Rahmen der Günstigerprüfung, ob Kindergeld oder Kinderfreibetrag günstiger ist.
▸Wann sollte ich einen Steuerklassen-Wechsel prüfen?
Wenn ein Partner in Elternzeit gehen will: mind. 7 Monate vor Geburt. Wenn ihr sehr ungleich verdient: ggf. Wechsel zu 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Eine reine Geburt ohne Elternzeit-Plan triggert in der Regel keinen Wechsel.
▸Was ist der Unterschied Kindergeld vs. Kinderfreibetrag?
Kindergeld ist eine direkte Auszahlung (259 €/Monat). Kinderfreibetrag reduziert das zu versteuernde Einkommen. Das Finanzamt rechnet beide Varianten automatisch durch — angewendet wird die für euch günstigere.