Was bringt Klasse 2 konkret?
Klasse 2 wird wie Klasse 1 berechnet — mit eigenem Grundfreibetrag und allen Pauschalen. Zusätzlich wird der Entlastungsbetrag von 4.260 € (§24b EStG) als Freibetrag abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das ca. 1.278 €/Jahr Steuerersparnis — also etwa 106 €/Monat.
Voraussetzungen im Detail
- Mindestens ein Kind im eigenen Haushalt mit Hauptwohnsitz, für das du Kindergeld erhältst (oder Anspruch auf Kinderfreibetrag).
- Keine andere erwachsene Person in diesem Haushalt mit Hauptwohnsitz. Ausgenommen: volljährige Kinder in Ausbildung, für die du Kindergeld erhältst.
- Anspruch besteht ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sind — frühester Zeitpunkt: Tag nach Trennung (mit eigenem Haushalt).
Antragsweg
- ELSTER-Login oder Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ (oben Steuerklasse 2 ankreuzen).
- Erklärung beifügen: keine andere erwachsene Person im Haushalt.
- Bearbeitung 2–4 Wochen — Wechsel wirkt ab Folgemonat.
- Jährlich erneuern? Nicht zwingend — aber jede Veränderung im Haushalt (Einzug eines Partners) muss unverzüglich gemeldet werden.
Häufige Konstellationen
Geschiedene Mutter mit zwei Kindern
Ab dem 1. Januar nach Trennung: Wechsel von 3/5 (oder 4/4) zu Klasse 2. Entlastungsbetrag 4.260 € + 240 € = 4.500 €/Jahr.
Verwitweter Vater mit einem Kind
Im Sterbejahr und im Folgejahr: Witwensplitting (Klasse 3). Ab dem zweiten Jahr nach Tod: Klasse 2 (Entlastungsbetrag 4.260 €), wenn das Kind noch im Haushalt lebt.
Patchwork-Familie
Sobald ein neuer Partner mit Hauptwohnsitz einzieht: Klasse 2 entfällt. Bei Heirat: Wechsel zu 4/4 (oder 3/5 / Faktor je nach Einkommensverhältnis).