Steuerklasse 2 für Alleinerziehende

Steuerklasse 2 bringt den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende (§24b EStG): 4.260 € pro Jahr plus 240 € für jedes weitere Kind. Voraussetzung: Kindergeldanspruch und keine andere erwachsene Person im Haushalt.

Entlastungsbetrag

4.260 €/Jahr

Erstes Kind

Pro weiterem Kind

+240 €/Jahr

§24b EStG

Voraussetzung

Allein im HH

Mit Kind, ohne anderen Erwachsenen

Was bringt Klasse 2 konkret?

Klasse 2 wird wie Klasse 1 berechnet — mit eigenem Grundfreibetrag und allen Pauschalen. Zusätzlich wird der Entlastungsbetrag von 4.260 € (§24b EStG) als Freibetrag abgezogen. Bei einem Grenzsteuersatz von 30 % bedeutet das ca. 1.278 €/Jahr Steuerersparnis — also etwa 106 €/Monat.

Voraussetzungen im Detail

  • Mindestens ein Kind im eigenen Haushalt mit Hauptwohnsitz, für das du Kindergeld erhältst (oder Anspruch auf Kinderfreibetrag).
  • Keine andere erwachsene Person in diesem Haushalt mit Hauptwohnsitz. Ausgenommen: volljährige Kinder in Ausbildung, für die du Kindergeld erhältst.
  • Anspruch besteht ab dem Monat, in dem die Voraussetzungen erstmals erfüllt sind — frühester Zeitpunkt: Tag nach Trennung (mit eigenem Haushalt).

Antragsweg

  1. ELSTER-Login oder Formular „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ (oben Steuerklasse 2 ankreuzen).
  2. Erklärung beifügen: keine andere erwachsene Person im Haushalt.
  3. Bearbeitung 2–4 Wochen — Wechsel wirkt ab Folgemonat.
  4. Jährlich erneuern? Nicht zwingend — aber jede Veränderung im Haushalt (Einzug eines Partners) muss unverzüglich gemeldet werden.

Häufige Konstellationen

Geschiedene Mutter mit zwei Kindern

Ab dem 1. Januar nach Trennung: Wechsel von 3/5 (oder 4/4) zu Klasse 2. Entlastungsbetrag 4.260 € + 240 € = 4.500 €/Jahr.

Verwitweter Vater mit einem Kind

Im Sterbejahr und im Folgejahr: Witwensplitting (Klasse 3). Ab dem zweiten Jahr nach Tod: Klasse 2 (Entlastungsbetrag 4.260 €), wenn das Kind noch im Haushalt lebt.

Patchwork-Familie

Sobald ein neuer Partner mit Hauptwohnsitz einzieht: Klasse 2 entfällt. Bei Heirat: Wechsel zu 4/4 (oder 3/5 / Faktor je nach Einkommensverhältnis).

Häufige Fragen

Wer ist alleinerziehend im Sinne von §24b EStG?

Wer mindestens ein Kind im Haushalt hat (für das er/sie Kindergeld erhält) und keine andere erwachsene Person in diesem Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist. Geschlecht und Familienstand spielen keine Rolle — auch geschiedene, verwitwete oder ledige Eltern können Klasse 2 bekommen.

Was zählt als „andere erwachsene Person“?

Eine erwachsene Person mit eigenem Einkommen oder Lebensgemeinschaft. Volljährige Kinder, die selbst Kindergeld erhalten oder in Ausbildung sind, zählen nicht — Eltern, neue Lebensgefährten, Untermieter mit Hauptwohnsitz hingegen schon.

Wie hoch ist der Entlastungsbetrag 2026?

4.260 € für das erste Kind, plus 240 € für jedes weitere Kind. Bei drei Kindern also 4.260 € + 240 € + 240 € = 4.740 €/Jahr. Wird über die Lohnsteuer monatlich berücksichtigt.

Wie beantrage ich Steuerklasse 2?

Über ELSTER (Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung) oder per Formular beim Wohnsitz-Finanzamt. Du musst eine Versicherung abgeben, dass keine weitere erwachsene Person im Haushalt mit Hauptwohnsitz gemeldet ist.

Was ändert sich, wenn ein neuer Partner einzieht?

Anspruch auf Klasse 2 entfällt — auch ohne Heirat. Du wirst auf Klasse 1 zurückgestellt. Pflicht zur unverzüglichen Meldung an das Finanzamt.

Klasse 2 vs. Splittingtarif — was wäre vorteilhafter?

Splittingtarif gibt es nur bei Ehe oder eingetragener Lebenspartnerschaft. Klasse 2 ist die Alternative für Alleinerziehende — der Entlastungsbetrag ist bei niedrigen bis mittleren Einkommen ähnlich wirksam.

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