Wann triffst du Klasse 6?
Klassischer Fall: Hauptjob (40-Stunden-Stelle) + Nebenjob (z. B. Wochenend-Aushilfe). Hauptarbeitgeber bekommt deine reguläre Steuerklasse (1–5), Nebenarbeitgeber zwingend Klasse 6. Auch beim Wechsel von einer Beschäftigung in die nächste mit Überschneidung kann Klasse 6 greifen.
Was Klasse 6 anders macht
- Kein Grundfreibetrag (12.348 € entfallen — der Hauptarbeitgeber „verbraucht“ den schon).
- Keine Werbungskostenpauschale (1.230 € entfallen).
- Keine Sonderausgabenpauschale (36 € entfallen).
- Vorsorgepauschale wird nur eingeschränkt berücksichtigt.
Effekt: pro Brutto-Euro im Nebenjob werden gut 35–45 % Lohnsteuer abgezogen — selbst bei kleinen Nebeneinkünften.
Strategie zur Schadensbegrenzung
- Freibetrag eintragen lassen: Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Pendlerpauschale — alle deine geplanten Ausgaben werden auf Klasse 6 angerechnet.
- Steuererklärung pflichtweise abgeben: bei Einkommen aus mehreren Beschäftigungen ist die Steuererklärung obligatorisch — Erstattung kommt automatisch.
- Hauptjob nicht wechseln: wenn Hauptarbeitgeber wechselt und sich überschneidet, kann temporär doppelt Klasse 6 greifen. Bei Möglichkeit nahtlos umstellen.
Häufiges Missverständnis
„Klasse 6 ist eine Strafsteuer.“ — Falsch. Klasse 6 ist eine Vorsichtsmaßnahme: weil dein zweites Einkommen steuerlich oben drauf kommt und der Grundfreibetrag schon „verbraucht“ ist, wird vorsorglich höher abgezogen. Die finale Korrektur passiert über die Steuererklärung — du zahlst am Ende den korrekten Tarif.