Steuerklasse 6 bei Zweitjob — und wie du sie minimierst

Steuerklasse 6 greift bei jedem zweiten und weiteren Beschäftigungsverhältnis: kein Grundfreibetrag, keine Werbungskostenpauschale, keine Sonderausgabenpauschale. Die monatlichen Abzüge sind hoch — aber über die Steuererklärung holst du dir das Geld zurück.

Greift bei

Job ≥ 2

Zweite und weitere Lohnsteuerkarte

Pauschalen

Keine

Kein Grundfreibetrag, keine WK-Pauschale

Korrektur

Steuererklärung

Erstattung am Jahresende

Wann triffst du Klasse 6?

Klassischer Fall: Hauptjob (40-Stunden-Stelle) + Nebenjob (z. B. Wochenend-Aushilfe). Hauptarbeitgeber bekommt deine reguläre Steuerklasse (1–5), Nebenarbeitgeber zwingend Klasse 6. Auch beim Wechsel von einer Beschäftigung in die nächste mit Überschneidung kann Klasse 6 greifen.

Was Klasse 6 anders macht

  • Kein Grundfreibetrag (12.348 € entfallen — der Hauptarbeitgeber „verbraucht“ den schon).
  • Keine Werbungskostenpauschale (1.230 € entfallen).
  • Keine Sonderausgabenpauschale (36 € entfallen).
  • Vorsorgepauschale wird nur eingeschränkt berücksichtigt.

Effekt: pro Brutto-Euro im Nebenjob werden gut 35–45 % Lohnsteuer abgezogen — selbst bei kleinen Nebeneinkünften.

Strategie zur Schadensbegrenzung

  1. Freibetrag eintragen lassen: Werbungskosten, Versicherungsbeiträge, Pendlerpauschale — alle deine geplanten Ausgaben werden auf Klasse 6 angerechnet.
  2. Steuererklärung pflichtweise abgeben: bei Einkommen aus mehreren Beschäftigungen ist die Steuererklärung obligatorisch — Erstattung kommt automatisch.
  3. Hauptjob nicht wechseln: wenn Hauptarbeitgeber wechselt und sich überschneidet, kann temporär doppelt Klasse 6 greifen. Bei Möglichkeit nahtlos umstellen.

Häufiges Missverständnis

„Klasse 6 ist eine Strafsteuer.“ — Falsch. Klasse 6 ist eine Vorsichtsmaßnahme: weil dein zweites Einkommen steuerlich oben drauf kommt und der Grundfreibetrag schon „verbraucht“ ist, wird vorsorglich höher abgezogen. Die finale Korrektur passiert über die Steuererklärung — du zahlst am Ende den korrekten Tarif.

Häufige Fragen

Wann greift Klasse 6?

Bei jedem zweiten und weiteren Beschäftigungsverhältnis. Der Hauptarbeitgeber gibt deine reguläre Steuerklasse (1–5) an, jeder weitere Arbeitgeber zwingend Klasse 6. Eine Ausnahme sind Mini-Jobs (520 €/Monat pauschal versteuert).

Warum sind die Abzüge so hoch?

Klasse 6 hat keinen Grundfreibetrag, keine Werbungskostenpauschale und keine Sonderausgabenpauschale. Damit wird quasi das volle Brutto bereits ab dem ersten Euro besteuert — auf höhere Tarif-Stufen einbezogen.

Wie hole ich das Geld zurück?

Über die Einkommensteuererklärung. Beide Lohnsteuerbescheinigungen werden zusammengeführt, dein gesamtes Einkommen mit dem regulären Tarif (§32a EStG) berechnet — und die zu viel gezahlte Klasse-6-Lohnsteuer als Erstattung ausgezahlt.

Kann ich einen Freibetrag eintragen lassen?

Ja. Über ELSTER „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ kannst du einen Freibetrag (z. B. für Werbungskosten oder Sonderausgaben) eintragen lassen, der auf die Klasse-6-Lohnsteuer angerechnet wird. Damit wird die monatliche Abzugsquote etwas geringer.

Was ist mit Mini-Jobs?

Bis 520 €/Monat (2026: 538 €) pauschal versteuert (2 % oder 20 %) — keine Lohnsteuerkarte erforderlich, keine Klasse 6.

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